
Ihr Anwalt
für
Migrationsrecht
Ihr Visum wurde abgelehnt?
Ihre Möglichkeiten im Überblick
1. Remonstration einlegen oder Klage erheben
Remonstration
Sie haben die Möglichkeit, eine Remonstration bei der Botschaft einzureichen. Diese muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, beträgt die Frist ein Jahr. In Ihrer Remonstration sollten Sie ausführlich darlegen, warum die Ablehnungsgründe nicht zutreffen und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente vorlegen, die zur Klärung beitragen könnten. Ziel ist es, die Zweifel der Behörde hinsichtlich Ihrer Rückkehrbereitschaft zu entkräften. Wird gegen die Visumsentscheidung remonstriert, erlässt die zuständige Konsularabteilung einen Remonstrationsbescheid. Gegen diesen muss innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.
Klage
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist eine weitere Option. Auch hier muss die Klage innerhalb eines Monats erhoben werden. Hierbei wird die Bundesrepublik Deutschland als Klagegegner vertreten durch das Auswärtige Amt. Auch hier müssen die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Ablehnung dargelegt werden, um das Gericht davon zu überzeugen, dass keine Gefahr einer rechtswidrigen Einwanderung besteht.
2. Welche Vorgehensweise ist effektiver?
Welche Vorgehensweise effektiver ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Remonstration ist kostengünstiger und kann zunächst versucht werden, ohne das Recht auf Erhebung einer Klage zu verlieren. Allerdings ändern Auslandsvertretungen selten ihre Entscheidungen aufgrund von Remonstrationen. Die Klage bietet die Möglichkeit, dass das Gericht den Sachverhalt erneut prüft und kann sich als vorteilhaft erweisen, insbesondere für Personen, die häufig reisen.
3. Mögliche Gründe für die Ablehnung
4. Kostenfreie Erstprüfung:
Ablehnungsbescheid und persönliche Angaben erforderlich:
Laden Sie Ihren Ablehnungsbescheid hoch. Ich prüfe unverbindlich Ihre Chancen bei einer Remonstration oder Klage. Reichen Sie zusätzliche Nachweise ein, wie Einkommensbescheinigungen, Familienstandsurkunden, Arbeitsverträge oder Nachweise über den Besitz von Grundstücken und Immobilien.
Ihre Angaben sind entscheidend:
Finanzielle Situation: Teilen Sie Ihre Vermögensverhältnisse in Ihrer Heimat mit, um die finanzielle Stabilität nachzuweisen.
Familiäre Bindungen: Informationen über Ihre familiären Verpflichtungen, die Ihre Rückkehrbereitschaft belegen.
Berufliche Verwurzelung: Geben Sie an, wie Sie beruflich in Ihrem Heimatland eingebunden sind.
Vergangene Reisen: Teilen Sie mit, ob Sie bereits in der Vergangenheit in den Schengen-Raum eingereist sind
5. Jetzt sofort Kontakt aufnehmen!
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihre Dokumente hochzuladen und den ersten Schritt zu tun. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kontakt
Visum-Anwalt-Berlin
Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
Öffnungszeiten: Mo - Fr 09:00 - 17:30 Uhr
Wittelsbacher Str. 18
10707 Berlin
0163 0021945

Über mich
Als Rechtsanwalt für Migrationsrecht mit Sitz in Berlin biete ich Ihnen spezialisierte Unterstützung in allen Fragen rund um Visa – national und international. Ich biete Ihnen nicht nur Unterstützung beim Schengen-Visum, sondern auch bei der rechtlichen Durchsetzung, falls Ihr Antrag auf ein Visum, wie etwa zur Familienzusammenführung, für ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit, abgelehnt wurde.
Um Ihre Situation schnell und präzise bewerten zu können, bitte ich Sie, im Kontaktformular alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall anzugeben. So kann ich eine erste rechtliche Einschätzung vornehmen und Sie bestmöglich beraten.
Kontaktieren Sie mich, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und Ihre Anliegen durchsetzen können.